Unterstützung durch den Elternverein

Die Gewährung einer Unterstützung wird grundsätzlich davon abhängig gemacht, ob der Mitgliedsbeitrag einbezahlt wurde. 

Wer wird gefördert?

Einkommensschwache Familien und Familien in finanziellen oder persönlichen Notsituationen

Was wird gefördert?

Schulische Aktivitäten bzw. Zusatzangebote, wie z.B. Theaterbesuche, Ausflüge, Projekttage, Native Speaker.
Bei den Förderungen handelt es sich um freiwillige Zuwendungen von Seiten des Elternvereins. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung ist nicht gegeben.

Wie ist der Ablauf?

  • Antrag ausfüllen – ist bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer oder auf unserer Homepage erhältlich.
  • Antrag unterschrieben bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgeben
  • Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer leitet das Ansuchen an den Elternverein weiter
  • Sobald ein Beschluss gefasst ist, erhält der Antragsteller eine Verständigung durch den Elternverein.
  • Bei einer positiven Entscheidung wird das Geld direkt an die Schule überwiesen. Sie müssen den Betrag NICHT einzahlen!

Den Antragstellern wird absolute Vertraulichkeit zugesichert.

Der Elternverein ist bemüht, die Eltern im Rahmen der vorhandenen Mittel zu unterstützen. 

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