
Die Sicherheitsphase wurde bis 26. Februar 2022 verlängert. Es gelten alle Maßnahmen der Risikostufe 3.
Zusätzlich dazu gilt an allen Schulstandorten in der Sekundarstufe 2 sowie für das gesamte Lehr- und Verwaltungspersonal die FFP2-Masken-Tragepflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude. Schüler/innen bis zum Ende der 8. Schulstufe (Primarstufe, Sekundarstufe 1, Mittelschule, Sonderschule) tragen im gesamten Schulgebäude zumindest einen MNS.
Alle Schüler/innen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen verpflichtend mindestens 3 mal pro Woche (ab 17.1.2022 zwei PCR-Tests und ein Antigentest) Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal bzw. jene Lehr- und Verwaltungspersonen, die keinen Absonderungsbescheid, oder Genesungsnachweis haben und sich im Schulgebäude aufhalten, haben einen verpflichtenden Testnachweis zu erbringen, wobei mindestens zweimal pro Woche ein PCR-Test zu absolvieren ist. Das gilt auch für Internatspersonal. Personen, bei denen in den letzten 60 Tagen eine Infektion mit SARS-CoV-2 molekularbiologisch bestätigt wurde, sind von PCR-Testungen auszunehmen.
Änderungen beim Kontaktpersonenmanagement und bei der Absonderung
- Es gibt keine Unterteilung der Kontaktpersonen mehr in Kategorie I und II. Man spricht nur mehr von Kontaktpersonen.
- KEINE KONTAKTPERSONEN sind:
- „Geboosterte“ Personen (3 x geimpft) und 5 -11jährige Kinder, die 2x geimpft sind
- wenn beidseitig Schutzmaßnahmen angewendet worden sind – dies gilt auch für Schulklassen, in denen durchgehend Masken getragen werden.
- Der Zeitraum für die Absonderung wird auf 10 Tage verkürzt. Kontaktpersonen sowie positiv Getestete können sich bereits ab dem 5. Tag mit einem PCR-Test „freitesten“.
- Es erfolgt die gleiche Vorgangsweise für alle unterschiedlichen Virusvarianten (z. B. Delta, Omikron).
Schulveranstaltungen entfallen, Konferenzen und Elternsprechtage finden – sofern sie nicht verschoben werden – online statt.
Alle Regelungen finden Sie im aktuellen Erlass auf der Website www.bmbwf.gv.at/sichereschule.